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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 15. Januar 2006 um 22:28 Uhr |
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Platzordnung des MFG-Feldkirch
Die Platzordnung der MFG Feldkirch hat für alle Mitglieder und Piloten Gültigkeit. Es werden alle Mitglieder aufgefordert, für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen. Bei Nichtbeachtung der Platzordnung kann es zu einer Verwarnung, bei mehrmaliger Verwarnung zu einem Ausschluß kommen.
1. Die Zufahrt zu unserem Modellfluggelände hat ausschließlich über den von der Stadt Feldkirch genehmigten Zufahrtsweg (Werdenbergstraße-Riedweg-Mühlbachweg) zu erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung ist den Organen der öffentlichen Sicherheit auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrt zum Modellfluggelände hat im Schritttempo zu erfolgen.
2. Es ist auf Spaziergänger und Fahrzeuge usw. Rücksicht zu nehmen. Riskante Flugmanöver sind auf jeden Fall zu unterlassen.Insbesondere ist bei Starts und Landungen, die über die Straße in Pistenverlängerung gemacht werden von den Piloten dafür zu Sorgen, daß die Sicherheit für die Passanten jederzeit gewährleistet wird. Es darf auch nicht über Personen oder Fahrzeugegeflogen werden. Die Piloten müssen in eigener Verantwortung Start und Landezeichen geben. Erforderlichenfalls sind die Straßenbenützer auf den Flugbetrieb aufmerksam zu machen oder zu warnen, insbesondere, wenn die Straße nicht eingesehen werden kann z.B. Mais zu hoch. Dies ist eine Auflage der Stadt Feldkirch und der Stadtpolizei, die strikt einzuhalten ist.
3. Vor der Inbetriebnahme der Fernsteuerung hat jeder Pilot die Frequenz seiner Fernsteuerung an der Frequenztafel zu kontrollieren ob seine Frequenz frei ist und diese mit einem Frequenzstecker zu belegen. Bei Doppelbelegung der Frequenz hat der Pilot sich mit dem Pilot der belegten Frequenz über die Inbetriebnahme der Fernsteuerung abzusprechen. Nach dem Flugbetrieb ist der Frequenzstecker an der Frequenztafel wieder zu entnehmen. Wenn ein Mitglied beim Fliegen ohne Steckung seiner Frequenzam Frequenzkasten angetroffen wird, hat er neben der sonstigen Haftung einen Betrag von 2,-- Euro in die Vereinskasse zu bezahlen.
4. Die Modellabstellfläche befindet sich zwischen dem Zaun und dem Fangnetz. Hinter dem Zaun werden nur die Autos abgestellt(Elektroflugmodelle dürfen bei den Autos geladen werden ).
5. Das Fluggebiet erstreckt sich in Verlängerung der Piste Richtung Tosters. Es darf weder über die Autos noch über die Zuschauer geflogen werden. Weiters ist auf eventuelle Passanten acht zu geben. Die Piloten haben sich beim Fliegen an den Pistenrand (Pilotenkreis) zu stellen. Bei Anflug eines Rettungshubschraubers ist der Luftraum Richtung Spital sofort zu räumen.
6. Die Flugzeiten für mit Verbrennermotoren betriebenen Modellen sind von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr. Die Ruhezeiten sind strikt einzuhalten.
7. Wenn ein Modell zu laut ist, darf der Flugbetrieb mit diesem Modell nicht aufgenommen werden, da wir bemüht sind, ein gutes Verhältnis mit den Anrainern zu haben. Es soll versucht werden, den Schallpegel so niedrig wie möglich zu halten.
8. Wenn auf dem Flugplatz irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden ( mähen, etc...) ist den Anweisungen des Platzwartes unbedingt Folge zu leisten (Flugverbot).
9. Alle Mitglieder haben darauf zu achten, daß sich Zuschauer ausschließlich hinter der Absperrung befinden. Der Zutritt ist für unbefugte Verboten. Eltern haften für Ihre Kinder.
10. Es werden alle Mitglieder gebeten den Platz sauber zu halten. Die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Modellabfälle sind nicht am Platz zu entsorgen.
11. Das Fliegen auf dem Modellflugplatz ist nur den Mitgliedern der Modellfluggruppe Feldkirch Montfort gestattet. Gastpiloten benötigen eine Erlaubnis des Vorstandes. Die Piloten sind für Ihre Handlungen und Modelle selbst verantwortlich und haben sich an die Platzordnung und gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Verein und der Vorstand übernimmt keine Haftung.
12. An den kirchlichen Feiertagen Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Allerheiligen und bei Aushang der Flugverbotstafel ist das Fliegen am Platz ausnahmslos verboten.
13. Für Jugendliche unter 16 Jahren herrscht striktes Alkoholverbot. Es gilt das Vorarlberger Jugendschutzgesetz.
Zum Schluß bitten wir alle Mitglieder den Platzwart tatkräftig zu unterstützen und wünschen allen erfolgreiche, absturzfreie und erholsame Flugtage.
Der Vorstand
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Dezember 2010 um 22:14 Uhr |